Akute Wald- und Flurbrandgefahr - Sonnwendfeuer

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Durch die Hitze und Trockenheit der vergangenen Tage ist die Wald- und Flurbrandgefahr erheblich gestiegen.
Die Österreichischen Feuerwehren ersuchen aus gegebenem Anlass die Bevölkerung um entsprechende Aufmerksamkeit bzw. Vorsicht sowie um aktive Mithilfe zur Vermeidung von Wald-, Wiesen-, Böschungs- und Heckenbränden.
Die Bezirkshauptmannschaft Tulln hat in den Wäldern und im dazugehörigen Gefährdungsbereich des gesamten Verwaltungsbezirkes Tulln ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen und das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen verboten. (Verordnung der BH Tulln per 20.06.2017).
Sonnwendfeuer:
Auf Grund von Unklarheiten und wegen mancher Aussagen in diversen Medien bezüglich der Abhaltung von  Sonnwendfeuern weißt die Bezirkshauptmannschaft Tulln darauf hin, dass im Geltungsbereich der Waldbrandverordnung ist jegliches Entzünden von Feuer, also auch das Entzünden eines Brauchtumsfeuers verboten. Entsprechend dem Text der Verordnung gilt dies im Wald und in seiner Gefährdungszone.
Außerhalb dieses Geltungsbereichs kann diese Verordnung selbstverständlich keine Wirksamkeit entfalten und gilt dieses Verbot nicht. Sonnwendfeuer die außerhalb des Geltungsbereiches der Waldbrandverordnung geplant sind,  sind daher nicht automatisch verboten.
Auf Grund der vorherrschenden Trockenheit wird jedoch im Rahmen der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei besonderes Augenmerk darauf zu legen sein, dass im Einvernehmen mit der Feuerwehr, je nach Abbrandstelle, erhöhte Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. Löschwasservorräte, Einnässungen udgl. aber auch nach Veranstaltungsende entsprechende Brandwachen vorzusehen sein werden, um jegliche Gefahr von Bränden aller Art zu vermeiden. 
Allgemeine Verhaltenstips:
Kein Feuer im Bereich von Wald und Wiesen (Lager- und Grillfeuer, Verbrennen von Laub, etc.) entzünden!

  • Keine Zigaretten wegwerfen (auch nicht aus dem Autofenster)!
  • Keine Flaschen wegwerfen - sie können durch den Brennglaseffekt zum Ausbruch eines Brandes führen!
  • Vorsicht beim Parken des PKW's im trockenen Gras: ein heiße Katalysator kann zur Zündquelle werden!
  • Vorsicht auch beim Arbeiten mit landwirtschaftlichen Maschinen!

Feuerwehrnotruf 122 
Die Feuerwehr weist ebenso darauf hin, dass bei einem ausgebrochenen Wald- oder Flurbrand die rasche Alarmierung entscheidend ist. Beim geringsten Verdacht (z.B. Wahrnehmen einer Rauchentwicklung) sofort den Feuerwehrnotruf 122 wählen! Möglichst genaue Ortsangaben erleichtern der Feuerwehr das Auffinden des Einsatzortes. 
Weitere Informationen:
Vorwarnungskarte der ZAMG
Tipps für Notfälle - Waldbrand

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