Notbefreiung von sechs Personen aus Aufzug

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Am 17.06.2012 wurde die Stadtfeuerwehr Tulln um 15:28 Uhr durch ein Aufzugsbetreuungsunternehmen zu einer Personenbefreiung aus einem Aufzug einer Wohnhausanlage in der Anton-Bruckner-Straße alarmiert.
Von den Einsatzkräften konnten vier Erwachsene und zwei Kinder aus der für nur vier Personen zugelassenen Kabine befreit werden. Die Aufzugsanlage wurde anschließend außer Betrieb genommen.
Entsprechend § 11 der NÖ Aufzugs-Durchführungsverordnung hat ein  Aufzugsbetreiber Vorsorge für die Befreiung eingeschlossener Personen zu treffen.
Der Aufzugseigentümer hat Aufzugswärter, andere geprüfte Personen oder ein Betreuungsunternehmen zu beauftragen, allenfalls im Aufzug eingeschlossene
Personen so rasch als möglich zu befreien.
Die Befreiung allenfalls eingeschlossener Personen aus dem Fahrkorb hat längstens 30 Minuten nach dem Notruf zu beginnt. Da diese Zeitvorgabe für die Betreuungsunternehmen oftmals schwer einzuhalten ist, wird die örtliche Feuerwehr zur Unterstützung angefordert.
Aufgrund der ständig steigenden Anzahl an Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden, Wohnhausanlagen usw. im Tullner Stadtgebiet muss die Feuerwehr bereits mehrmals jährlich zu Personenbefreiung ausrücken.
Die Einsatzkräfte der Stadtfeuerwehr konnten um 15:53 Uhr wieder einrücken.
Eingesetzt waren:
Freiw. Feuerwehr Tulln-Stadt mit Tanklöschfzg. 1 und 7 Mitgliedern

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