Vegetations-Brände

Die aktuelle Wetterlage sorgt weiterhin für eine hohe Brandgefahr. Es kam in Niederösterreich bereits zu einigen größeren Flächenbränden.

Laut dem Modell der ZAMG gilt derzeit eine hohe, beziehungsweise sehr hohe, Brandgefahr in den Waldgebieten des Tullnerfeldes (Au-Wälder, Wienerwald und kleinere Waldgebiete). Die Gefahr eines Brandes besteht auch auf allen Wiesen, Brachen, Äckern mit Bewuchsresten sowie Flächen mit niedrigen Gehölzen.

  • Melden sie jeden Brandverdacht an den Notruf 122. Bleiben sie als Einweiser vor Ort.
  • Halten Sie sich an die allgemeinen Regeln zur Vermeidung von Vegetationsbränden. (Zigaretten ordnungsgemäß entsorgen, Grünflächen nicht befahren, kein Feuer im Gefährdungsbereich entzünden.)
  • Nehmen Sie einen Feuerlöscher zu notwendigen Arbeiten im Gefährdungsbereich mit.

Stand: 26.04.2020

 

Am 06.04.2020 wurde die Waldbrandverordnung durch die BH Tulln veröffentlicht:

"Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Hinweis: Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind-verhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen."

Übertretungen werden, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,--oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

 

Links

Detaillierte Verhaltensanweisungen

Waldbrandverordnung der BH Tulln

ZAMG Waldbrandindex

Waldbrand-Blog der Universität für Bodenkultur

 

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