Wiederkehrende Überprüfung von technischen Geräten

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Am 12.07.2012 fand am Feuerwehrareal die jährlich wiederkehrende Prüfung von technischen Geräten durch einen staatlich befugten Ziviltechniker für Maschinenbau statt.
Hebezeuge und technische Geräte müssen auch bei Feuerwehren einer wiederkehrenden Überprüfung unterzogen werden. So werden z.B. die Kettengehänge (Anschlagmittel) – je nach Häufigkeit der Verwendung – alle zwei bis fünf Jahre durch einen mobilen Kettenprüfdienst begutachtet.
Ing. Ernst Thaller von der staatlich befugten Ziviltechnikergesellschaft für Maschinenbau (Dipl.-Ing. Krenn & Dipl.-Ing. Palla ZT GesmbH) prüfte die elektrischen Seilwinden des Wechselladeaufbau-Abschlepp sowie des Abschleppfahrzeuges, die hydraulische Ladebordwand am Wechselladeaufbau-Versorgung und das Hakengerät des Wechselladefahrzeuges 1.
Auch der Gabelstapler und der dazugehörende Arbeitskorb sowie der Schlauch- und Lastenaufzug im Schlauch- und Übungsturm wurden ebenfalls einer wiederkehrenden Überprüfung unterzogen.
Bei der Überprüfung der verschiedenen technischen Anlagen wird ein großes Augenmerk auf die korrekte Funktion aller vorgeschriebenen und vorhandenen Sicherheitseinrichtung gelegt, damit diese bei Einsätzen zuverlässig und sicher funktionieren.
Die hydraulisch betriebenen Anlagen des Kranfahrzeuges (Krananlage, Bergeseilwinde, Abschleppbrille und Lasttraverse) sowie des Wechselladefahrzeuges 2 (Krananlage einschließlich -seilwinde, Bergeseilwinde, Hakengerät und Arbeitskorb) werden jeweils im Rahmen des jährlichen Services am Standort der Fachfirma durch einen Ziviltechniker überprüft.
Weitere Informationen:
Staatlich befugte Ziviltechnikergesellschaft für Maschinenbau Dipl.-Ing. Krenn & Dipl.-Ing. Palla ZT GesmbH

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