Aufzug - Notbefreiungsschulung

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Am 16.11.2015 fand im Rahmen des Übungs- und Ausbildungsbetriebes der Stadtfeuerwehr Tulln eine Auffrischungsschulung in der Notbefreiung von Personen aus Aufzügen statt.
In §11 der NÖ Aufzugsordnung 1995 ist festgelegt, das während der Betriebszeiten der Anlage der Beginn zur Befreiung allenfalls eingeschlossener Personen längstens 30 Minuten nach erfolgtem Notruf zu erfolgen hat.
Zahlreiche Aufzugsbetreiber bedienen sich dafür der Serviceleitungen von Aufzugsfirmen, welche in der Regel einen Techniker entsenden. In besonderen Fällen kann jedoch der Störungstechniker nicht in der gebotenen Zeit vor Ort sein. In solchen Fällen wir die Unterstützung der Feuerwehr angefordert und diese übernimmt gegen einen pauschalierten Kostenersatz die zeitgerechte Notbefreiung.
Um die Befreiung sicher und rasch durchführen zu können, ist es erforderlich wiederkehrende Schulungen an den Aufzugsanlagen und -typen durchzuführen.
Ing. Karl Franz WALTER von der Fa. KONE AG sowie Dipl.-Ing. Mario Zistler, BA von der Fa. OTIS GesmbH führten daher die praktischen Unterweisungen an den Aufzügen der Wohnhausanlage Königstetter Straße 12 sowie Am Mittergwendt 4, welche dem aktuellen technischen Stand entsprechen und z.B. bereits mit einer manuellen Brandfallauslösung ausgestattet sind, durch.
Durch die rege Bautätigkeit im Einsatzbereich der Stadtfeuerwehr steigt die Anzahl der Aufzugsanlagen laufend und die Alarmierungen zu Notbefreiungen fordern die Einsatzkräfte der Feuerwehr zunehmend. Alleine die Anzahl der Aufzüge der beiden bei dieser Schulung anwesenden Firmen betragen im Stadtgebiet Tulln aktuell 123 Anlagen.
Eingesetzt waren:
Freiw. Feuerwehr Tulln-Stadt mit Tanklöschfzg 1 u. 3, Mannschaftstransportfzg., Versorgungsfzg. und 26 Mitgliedern
Weiter Informationen:
Fa. KONE AG
Fa. OTIS GesmbH

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