Vegetationsbrand

Flur- und Waldbrände
  • Melden Sie jeden Brandverdacht an den Notruf 122. Bleiben Sie als Einweiser vor Ort und achten Sie auf Windrichtung, um dem Rauch nicht ausgesetzt zu werden.
  • Halten Sie sich an die allgemeinen Regeln zur Vermeidung von Vegetationsbränden. (Zigaretten ordnungsgemäß entsorgen, Grünflächen nicht befahren, kein Feuer im Gefährdungsbereich entzünden.)
  • Nehmen Sie einen möglichst großen Feuerlöscher zu Arbeiten in Gefährdungsbereichen mit.
  • Informieren Sie sich über die Waldbrandgefahr, beziehungsweise den Waldbrandindex
Waldbrandverordnung

Von den Bezirkshauptmannschaften des Landes Niederösterreich können Waldbrandverordnungen veröffentlicht werden, welche das Entzünden von Feuern, neben den ständig gültigen Regulierungen (NÖ Feuerwehrgesetz, Bundesluftreinhaltegesetz, etc..),  weiter einschränken.

Aktuell gilt die Veröffentlichung der Waldbrandverordnung der BH Tulln bis 31. Oktober 2023.

Stand: 13.07.2023

Auszug aus der Verordnung:

"Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Hinweis:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen."

Link zu der Verordnung

Informationsservice
Beispielkarte

Die Zeiträume mit besonders hoher Brandgefahr sind meist von Februar bis Mitte April sowie phasenweise im Hochsommer. Das aktuelle Risiko ist jedoch immer witterungsbedingt und kann dem Waldbrandindex der ZAMG entnommen werden.

<<  Waldbrandindex der ZAMG

 

Detaillierte Verhaltensanweisungen des Zivilschutzverbandes

Waldbrandverordnungen der Bezirkshauptmannschaften

Waldbrand-Blog ,,Fireblog" der Universität für Bodenkultur