UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst

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Die Ausstattung des gemeinsam mit der NÖ Landes-Feuerwehrschule genutzten Arbeitsbootes mit einem Schiffsfunkgerät erfordert auch eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Ausbildung. Aus diesem Grund besuchten im März 2015 sechs Feuerwehrschiffsführer der Stadtfeuerwehr Tulln die vom NÖ Landesfeuerwehrverband angebotene Ausbildung für das eingeschränkte UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst (EFZ-Binnen-UKW).


In weiterer Folge bestanden diese sechs Feuerwehrschiffsführer am 16.04.2015 die aus praktischem und schriftlichen Teil bestehende Prüfung vor einer Prüfungskommission der Fernmeldebehörde I. Instanz und nachdem bereits drei Tullner Feuerwehrmitglieder in den Vorjahren diese Ausbildung absolvierten, verfügt die Stadtfeuerwehr Tulln nun aktuell über neun Feuerwehrschiffsführer, welche die von der Vollzugsordnung für den Funkdienst - Anlage zum Internationalen Fernmeldevertrag - und dem Funker-Zeugnisgesetz geforderten Voraussetzungen des eingeschränkten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschiffsfunkdienst erfüllen. Damit sind sie berechtigt den Sprechfunkdienst in deutscher Sprache bei Binnenschiffsfunkstellen, Uferfunkstellen und Schiffserdfunkstellen, deren Sendeanlagen auf Frequenzen über 30 MHz betrieben werden und die der Antenne zugeführte Leistung 50 Watt nicht übersteigt, auszuüben.

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